Ab wann eau verpflichtend
Das bedeutet: Seit Januar ist die eAU auch für Arbeitgeber verpflichtend, nachdem die Einführung schon mehrfach verschoben worden war. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU ersetzt die analoge Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier für Angestellte, die über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sind und keinen Minijob im Privathaushalt ausüben. Umgesetzt wurde und wird die digitale Übermittlung der Daten in zwei Schritten: Seit Oktober senden vertragsärztliche Arztpraxen, Zahnärzte und Krankenhäuser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bereits online an die Krankenkassen. Seit Januar erhalten dann auch die Arbeitgeber die Daten auf digitalem Weg. Per Post oder Mail schickte der oder die Krankgeschriebene im Anschluss an die Untersuchung das entsprechende Dokument an den jeweiligen Empfänger. Seit diesem Jahr allerdings entfällt die Meldung bei der Krankenkasse, da diese bereits auf digitalem Weg von den Arztpraxen übermittelt wird. Nach dem anstehenden Jahreswechsel entfällt auch die Übermittlung der schriftlichen Ausfertigung für den Arbeitgeber: Dieser ruft dann die elektronische Krankmeldung ab.
Ab wann ist EU-Mitgliedschaft verpflichtend?
Das Verfahren zur elektronischen AU-Bescheinigung sieht vor, dass Ärzte die Daten der Krankschreibung digital an die Krankenkassen senden. Diese wiederum übermitteln die Daten an die Arbeitgeber. Ein Papierausdruck ist somit weder für die Kassen noch für den Arbeitgeber erforderlich, wenn die Übermittlung reibungslos funktioniert. Arbeitnehmer sind ab Januar weiterhin verpflichtet, ihren Arbeitgeber, zum Beispiel per Telefon oder E-Mail, unverzüglich darüber zu informieren, dass sie krankheitsbedingt ausfallen. Liegt eine AU-Bescheinigung vor, kann der Arbeitgeber die AU-Daten bei der Krankenkasse des Beschäftigten elektronisch abrufen. Dies gilt auch für Folgebescheinigungen. Die Regelungen für Arbeitgeber betreffen auch Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die Personal beschäftigen. Auch sie müssen ab Januar die AU-Daten bei den Krankenkassen ihrer Beschäftigten abrufen, sofern sie als Arzt oder Ärztin nicht selbst die AU-Bescheinigung für ihre Mitarbeitenden ausgestellt haben. Zum Abruf der Daten benötigen Firmen, Behörden oder Arztpraxen eine zugelassene und datenschutzkonforme Software.
Rechtsfolgen der EU-Mitgliedschaft ab wann verpflichtend | Dies gilt auch für Praxen. Mit der Umstellung des Verfahrens müssen Arztpraxen nicht mehr in jedem Fall ihren Patientinnen und Patienten eine ausgedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber aushändigen. |
EU-Verpflichtungen: Zeitpunkt der Zwangsanwendung | Ab dem 1. Januar müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. |
Verpflichtende EU-Mitgliedschaft ab welchem Datum? | Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat ausgedient. Seit ist das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Arbeitgeber verpflichtend. |
Rechtsfolgen der EU-Mitgliedschaft ab wann verpflichtend
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat ausgedient. Seit ist das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Arbeitgeber verpflichtend. Seit dem 1. Januar gilt für Arbeitgeber das elektronische Verfahren. Sie erhalten daher die Meldung zur eAU direkt von der Krankenkasse und jetzt nicht mehr von Ihren Mitarbeitenden. Bereits seit Januar können Arbeitgeber im Rahmen eines Pilotverfahrens eAU-Daten bei den Krankenkassen rückwirkend für Zeiten ab dem 1. Oktober abrufen. Der Arbeitgeber darf sogar am ersten Tag ein Attest fordern. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer informieren ihren Arbeitgeber daher unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und suchen - sofern erforderlich - einen Arzt auf. Januar ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Was allerdings - zumindest vorerst - erhalten bleiben soll, ist eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel.
EU-Verpflichtungen: Zeitpunkt der Zwangsanwendung
Pilotierungen sind nunmehr ab dem 1. Januar zulässig. Der obligatorische Start des Verfahrens war zunächst für den 1. Juli vorgesehen. Aufgrund von Verzögerungen in der vorgelagerten Phase zwischen den Ärzten und Krankenkassen wurde eine Verlängerung der Pilotierungsphase mit dem Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVIDPandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen bis zum Dezember gebilligt. Der obligatorische Start wurde somit auf dem 1. Januar verschoben. Januar hinaus fort. Gut zu wissen: Ein Abruf der eAU ist nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits verpflichtet ist, eine Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt feststellen zu lassen und diese bereits vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt werden konnte. Verfahren ab 1. Januar Wenn Sie auf das Bild klicken, können Sie den eAU-Informationsflyer downloaden. Der Arbeitnehmer meldet dem Arbeitgeber unverzüglich seine Arbeitsunfähigkeit. Diese Verpflichtung kann bereits vor dem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt bestehen.